EU-Spielzeugrichtlinie zu lasch

Nach einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobeurteilug (BfR) ist die im Jahr 2009 angepasste EU-Richtlinie für gefährliche Stoffe in Kinderspielzeug (RL 2009/48/EG) zu lasch. Sie erlaubt eine bis zu 1000 Mal höhere Konzentration an Weichmachern in Kinderspielzeug als in KFZ-Reifen.

Unter Weichmachern versteht man so genannte Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die als krebserregende Substanzen gelten und den CMR-Stoffen zugeordnet werden. CMR-Stoffe gelten als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend. CMR-Stoffe wie PAK haben die Eigenschaft, dass sie sehr gut über die Haut aufgenommen werden.

Spielzeug mit GS-Prüfzeichen empfohlen

Verbrauchern wird durch das Bundesverbraucherministerium empfohlen, beim Kauf von Spielwaren auf das GS-Prüfzeichen zu achten. Das GS-Gütesiegel für Spielzeug erlaubt maximal 1 mg pro Kilogramm Kunstoff – ein Wert, der immerhin 100 Mal niedriger ist als der Grenzwert der EU-Spielzeugrichtlinie. Zum Vergleich: Die Schadstoffmenge, die die EU-Spielzeugrichtlinie damit erlaubt, entspricht etwa dem, was der Rauch von 40 Zigaretten enthält – die Rede ist hier von einer täglichen Dosis.

Die Stellungnahme des BfR macht jedoch deutlich, dass selbst dieser Grenzwert recht hoch ist. Der BfR vergleicht dabei den Grenzwert mit der Unbedenklichkeitsschwelle nach dem so genannte TTC-Konzept. Dieses Konzept gibt zu einem bestimmten Stoff eine Unbedenklichkeitsschwelle an (S. 7):

Das TTC-Konzept sieht vor, zu einem Stoff eine Unbedenklichkeitsschwelle für den Menschen anzugeben, ohne dass dieser Stoff selbst in einem Langzeittest an Tieren getestet wurde (Munro 1990, Munro et al. 1996, 2008). Die Basis hierzu bilden eine Auswertung der Cancer Potency-Datenbank und ein in einigen Ländern gesellschaftlich akzeptiertes Lebenszeit-Krebsrisiko von 1 zu einer Million. In dem Konzept wird hochpotenten mutagenen/kanzerogenen Stoffen wie BaP ein besonders niedriger TTC von 0,15 μg/Tag/Person zugeordnet.

Folgt man der in der Stellungnahme dargestellten Tabelle zur Schadstoffaufnahme, so würde selbst der GS-Wert zu einer Schadstoffaufnahme führen, die etwa drei Mal so hoch ist wie die Unbedenklichkeitsschwelle von 15 ng, die ein Mensch pro Kilogramm Körpergewicht täglich aufnehmen darf.

Hohe Zahl gefährlicher Spielzeuge gemeldet

Dass eine Verbesserung der Spielzeugrichtlinie Not tut, zeigt auch die RAPEX-Meldung für das jahr 2008: 32 % der über das RAPEX-System, dem Schnellwarnsystem der Europäischen Gemeinschaft für gefährliche Konsumgüter, gemeldeten Produkte waren Spielwaren. Die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner versprach zumindest, auf eine Überarbeitung der Richtlinie hinzudrängen.

 

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